Begleitetes Trinken

Bundesregierung will „begleitetes Trinken“ abschaffen

Kein Alkohol mehr ab 14?

Die Bundesregierung will den Jugendschutz beim Alkohol verschärfen. Künftig sollen auch 14- und 15-Jährige keinen Alkohol mehr trinken dürfen, wenn ihre Eltern oder andere Sorgeberechtigte dabei sind. Das Bundeskabinett hat dafür einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Bier bei der Jugendweihe, ein Glas Sekt bei einer Familienfeier oder ein kleines Bier gemeinsam mit den Eltern – für 14- und 15-Jährige ist das bislang unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Genau diese Ausnahme soll nun verschwinden.

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Karin Prien gebilligt. Als Nächstes muss sich der Bundestag mit den geplanten Änderungen beschäftigen.

Was soll sich konkret ändern?

Die bisherige Sonderregelung im Jugendschutzgesetz erlaubt Jugendlichen ab 14 Jahren, Bier, Wein, Sekt und entsprechende Mischgetränke zu konsumieren, wenn eine personensorgeberechtigte Person – beispielsweise ein Elternteil – dabei ist.

Diese Möglichkeit soll gestrichen werden.

Damit würde künftig eine klare Grenze gelten:

  • Unter 16 Jahren: kein Bier, Wein oder Sekt
  • Ab 16 Jahren: Bier, Wein, Sekt und entsprechende Mischgetränke grundsätzlich erlaubt
  • Spirituosen wie Schnaps: weiterhin erst ab 18 Jahren

Die bisherige Möglichkeit des sogenannten „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren wäre damit Geschichte.

Warum will die Bundesregierung die Regel abschaffen?

Im Mittelpunkt steht der gesundheitliche Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Bundesregierung argumentiert, dass Alkohol für junge Menschen besondere Risiken mit sich bringt und die bisherige Ausnahme dem Ziel einer konsequenteren Suchtprävention widerspricht.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob ein Jugendlicher unter Aufsicht der Eltern ein einzelnes Glas Bier trinken darf. Kritiker der bisherigen Regelung sehen vielmehr die Gefahr, dass Alkohol dadurch bereits in jungen Jahren als selbstverständlicher Bestandteil des Erwachsenwerdens vermittelt wird.

Auch die Gesundheitsminister der Länder hatten sich bereits 2025 für die Abschaffung des begleiteten Trinkens ausgesprochen. Der Bundesrat hatte daraufhin eine entsprechende Initiative gestartet. Unterstützung kam außerdem vom Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Hendrik Streeck.

Die bisherige Regelung stammt aus einer anderen Zeit

Die Sonderregelung ist kein neues Gesetzesprojekt. Die entsprechende Regelung im Jugendschutz besteht bereits seit Jahrzehnten. Die Debatte darüber, ob ein kontrollierter Einstieg in den Alkoholkonsum innerhalb der Familie sinnvoll sein kann, ist deshalb ebenfalls nicht neu.

Befürworter des begleiteten Trinkens argumentierten bislang unter anderem, dass Jugendliche einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol besser im Beisein ihrer Eltern kennenlernen könnten. Die Bundesregierung setzt nun auf einen anderen Ansatz: Je später Jugendliche mit Alkohol beginnen, desto besser soll der Schutz vor möglichen gesundheitlichen und sozialen Folgen sein.

Was passiert jetzt?

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ist das Vorhaben noch nicht endgültig beschlossen. Der Gesetzentwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen und im Bundestag beraten werden.

Sollte die Änderung beschlossen werden, würde sich für Familien vor allem bei Feiern und besonderen Anlässen etwas ändern. Ein Glas Sekt zum Geburtstag oder ein Bier bei einer Jugendweihe wäre für 14- und 15-Jährige dann auch in Begleitung der Eltern nicht mehr erlaubt.

Unser Fazit

Die geplante Änderung ist ein weiterer Schritt hin zu einem konsequenteren Jugendschutz beim Alkohol. Während die bisherige Regelung den Alkoholkonsum unter elterlicher Aufsicht ausdrücklich ermöglicht, will die Bundesregierung künftig eine klare Altersgrenze schaffen.

Ob das Verbot tatsächlich zu weniger Alkoholkonsum unter Jugendlichen führt, wird sich letztlich erst in der Praxis zeigen. Klar ist aber: Der Staat möchte den Einstieg in den Alkoholkonsum bei 14- und 15-Jährigen künftig nicht mehr als Ausnahme erlauben – auch dann nicht, wenn die Eltern danebenstehen.

Stand dieses Artikels: 24. August 2026. Grundlage sind die aktuellen Informationen zum Gesetzentwurf und dem Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026.

Quelle und weiterführende Informationen: Tagesschau – Aus für „begleitetes Trinken“

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